Rechtsprechung
AG Reutlingen, 28.12.2012 - 9 C 1104/12 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,107268) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- AG Reutlingen, 28.08.2012 - 9 C 513/12
- AG Reutlingen, 28.12.2012 - 9 C 1104/12
- LG Stuttgart, 28.03.2013 - 2 S 36/12
Wird zitiert von ... (3)
- LG Stuttgart, 24.02.2014 - 2 S 18/13
WEG - Errichtung Sichtschutzelemente - bauliche Veränderung
Dies ist - wie bereits vom Amtsgericht im Urteil vom 28.12.2012 (9 C 1104/12 WEG, vgl. auch LG Stuttgart, Urt. v. 20.02.2014, 2 S 3/13) ausgeführt - nur einstimmig möglich.§ 22 Abs. 1 WEG kann diese Entscheidung jedoch nur einstimmig getroffen werden, weil die zu genehmigende bauliche Maßnahme, wie im amtsgerichtlichen Urteil vom 28.12.2012 (9 C 1104/12 WEG) bereits richtig ausgeführt, eine erhebliche optische Veränderung darstellt, die alle Wohnungseigentümer in ihren Rechten beeinträchtigt.
- AG Reutlingen, 22.03.2013 - 9 C 1614/12
Individualanspruch rechtshängig: WEG-Beschluss rechtswidrig!
Während der Kläger im Ursprungsverfahren 9 C 513/12 WEG, in erster Instanz am 23.08.2012 durch klagestattgebendes Urteil abgeschlossen, die beklagten Wohnungseigentümer ... auf Entfernung der Sichtschutzelemente in Anspruch genommen hatte, hat er sich in dem Verfahren 9 C 1104/12 WEG, in erster Instanz am 28.12.2012 durch klagestattgebendes Urteil abgeschlossen, gegen mehrere Beschlüsse gewehrt, mit denen die Mehrheit der Wohnungseigentümer die Beibehaltung der installierten Sichtschutzelemente beschlossen hatte. - LG Stuttgart, 28.03.2013 - 2 S 36/12
Gerichtsverfahren anhängig: WEG-Beschluss ist noch wirksam!
Der Beschluss ist auch mit Urteil des Amtsgerichts Reutlingen vom 28.12.2012, Aktenzeichen 9 C 1104/12 WEG, für unwirksam erklärt worden.